Internationale Datenübertragungen

Informationen zu Datenübertragungen in Drittländer gemäß DSGVO

Übersicht

Als globales Unternehmen mit Sitz in Deutschland können wir personenbezogene Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen. Diese Seite informiert Sie über unsere Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten bei internationalen Übertragungen.

Grundsatz

Wir übertragen Daten nur dann in Drittländer, wenn angemessene Schutzmaßnahmen gewährleistet sind.

Rechtsgrundlage

Internationale Datenübertragungen sind gemäß Art. 44-49 DSGVO nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:

  • Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO): Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass das Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bietet
  • Angemessene Garantien (Art. 46 DSGVO): Durch Standardvertragsklauseln, verbindliche Unternehmensregelungen oder Zertifizierungsmechanismen
  • Ausnahmen (Art. 49 DSGVO): In besonderen Fällen mit ausdrücklicher Einwilligung oder zur Vertragserfüllung

Drittländer und Schutzmaßnahmen

🇺🇸 Vereinigte Staaten

Dienste: EmailJS, Stripe, Google Analytics

Schutzmaßnahmen: Standardvertragsklauseln (SCCs)

Zweck: E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Website-Analyse

✅ Angemessene Schutzmaßnahmen durch SCCs gewährleistet

🇨🇦 Kanada

Dienste: Cloudflare (teilweise)

Schutzmaßnahmen: Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission

Zweck: Content Delivery Network, DDoS-Schutz

✅ Angemessenheitsbeschluss vorhanden

🇬🇧 Vereinigtes Königreich

Dienste: Verschiedene Cloud-Dienste

Schutzmaßnahmen: Angemessenheitsbeschluss (bis 2025)

Zweck: Hosting und Backup-Services

⚠️ Angemessenheitsbeschluss befristet bis 2025

Standardvertragsklauseln (SCCs)

Wir verwenden die von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln für Datenübertragungen in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss.

Was sind SCCs?

Standardvertragsklauseln sind vorgefertigte Vertragsbedingungen, die von der EU-Kommission genehmigt wurden und ein angemessenes Datenschutzniveau bei Datenübertragungen in Drittländer gewährleisten.

Unsere SCCs umfassen:

  • Verpflichtung zur Einhaltung der DSGVO-Standards
  • Rechte der betroffenen Personen
  • Haftung und Entschädigung
  • Audit-Rechte und Kontrollmöglichkeiten
  • Beendigung und Datenlöschung

Zusätzliche Schutzmaßnahmen

Technische Maßnahmen

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Alle Daten werden vor der Übertragung verschlüsselt
  • Pseudonymisierung: Personenbezug wird entfernt, wo möglich
  • Zugriffskontrolle: Strenge Authentifizierung und Autorisierung
  • Monitoring: Überwachung aller Datenübertragungen

Organisatorische Maßnahmen

  • Vertragsmanagement: Regelmäßige Überprüfung der Verträge
  • Schulungen: Mitarbeiterschulungen zu internationalen Datenübertragungen
  • Audits: Regelmäßige Überprüfung der Drittanbieter
  • Dokumentation: Vollständige Dokumentation aller Übertragungen

Ihre Rechte

Bei internationalen Datenübertragungen haben Sie folgende Rechte:

  • Information: Recht auf Information über die Übertragung und Schutzmaßnahmen
  • Kopie der SCCs: Recht auf eine Kopie der Standardvertragsklauseln
  • Widerspruch: Recht, der Übertragung zu widersprechen (mit Einschränkungen)
  • Beschwerde: Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren
  • Schadensersatz: Recht auf Schadensersatz bei Verstößen

Risikobewertung

Wir führen regelmäßige Risikobewertungen für alle internationalen Datenübertragungen durch:

Niedriges Risiko

  • • Angemessenheitsbeschluss vorhanden
  • • Etablierte SCCs
  • • Zertifizierte Anbieter

Mittleres Risiko

  • • Zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich
  • • Regelmäßige Überprüfung
  • • Erweiterte SCCs

Kontakt

Bei Fragen zu internationalen Datenübertragungen:

E-Mail: info@tedeca.work.gd

Betreff: Internationale Datenübertragung

Wir stellen Ihnen gerne Kopien der Standardvertragsklauseln zur Verfügung.

Fragen zu Datenübertragungen?

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