Informationen zu Datenübertragungen in Drittländer gemäß DSGVO
Als globales Unternehmen mit Sitz in Deutschland können wir personenbezogene Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übertragen. Diese Seite informiert Sie über unsere Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten bei internationalen Übertragungen.
Wir übertragen Daten nur dann in Drittländer, wenn angemessene Schutzmaßnahmen gewährleistet sind.
Internationale Datenübertragungen sind gemäß Art. 44-49 DSGVO nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:
Dienste: EmailJS, Stripe, Google Analytics
Schutzmaßnahmen: Standardvertragsklauseln (SCCs)
Zweck: E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung, Website-Analyse
✅ Angemessene Schutzmaßnahmen durch SCCs gewährleistet
Dienste: Cloudflare (teilweise)
Schutzmaßnahmen: Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission
Zweck: Content Delivery Network, DDoS-Schutz
✅ Angemessenheitsbeschluss vorhanden
Dienste: Verschiedene Cloud-Dienste
Schutzmaßnahmen: Angemessenheitsbeschluss (bis 2025)
Zweck: Hosting und Backup-Services
⚠️ Angemessenheitsbeschluss befristet bis 2025
Wir verwenden die von der Europäischen Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln für Datenübertragungen in Drittländer ohne Angemessenheitsbeschluss.
Standardvertragsklauseln sind vorgefertigte Vertragsbedingungen, die von der EU-Kommission genehmigt wurden und ein angemessenes Datenschutzniveau bei Datenübertragungen in Drittländer gewährleisten.
Bei internationalen Datenübertragungen haben Sie folgende Rechte:
Wir führen regelmäßige Risikobewertungen für alle internationalen Datenübertragungen durch:
Bei Fragen zu internationalen Datenübertragungen:
E-Mail: info@tedeca.work.gd
Betreff: Internationale Datenübertragung
Wir stellen Ihnen gerne Kopien der Standardvertragsklauseln zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zu unseren internationalen Datenübertragungen oder möchten Sie weitere Informationen?
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